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20.05.2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fritsch & Co. GmbH, München

 

Entstehen unseres Provisionsanspruchs

 

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes/Interessenten zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht.

 

 

Folgegeschäft

 

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag zurückzuführen sind.

 

 

Fälligkeit des Provisionsanspruch

 

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

 

 

Provisionssätze

 

Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.

 

a) Kauf

 

Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von Käufer und Verkäufer jeweils 3%

 

b) Erbaurecht

 

Bei Bestellung zw. Übertragung von Erbbaurecht 5% des Wertes des Erbaurechtes, unter Berücksichtigung der Laufzeit und ggf. aus dem Preis für die Bestellung oder Übertrag des Erbbaurechtes ergibt, zahlbar von Erbbaurechtserwerber

 

c) An- und Voraufkaufsrecht

 

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrecht 1%, berechnet vom Verkaufswert oder Ermangelung eines solchen vom Verkaufswert des Grundstücks vom Berechtigten

 

d) Miete und Pacht

 

Bei Miet- und Pachtverträgen von Büros und Hallen  3 Netto-Monatsmieten vom Mieter/ Pächter; Miet- und Pachtverträgen von Läden 3 Netto-Monatsmieten von Mieter/Pächter;

 

e) Optionen und Vormietrechte

 

Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarung eine weitere Monatsmiete vom Mieter, unabhängig davon, ob diese Vereinbarung selbständig oder in einem Mietvertrag mit fester Grundlaufzeit getroffen wird.

 

Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zusätzlich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe.

 

 

Angebote

 

Unsere Angeboten liegen die Angaben des Eigentümers/Vermieters zugrunde, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann.

 

 

Weitergabe

 

Unseren Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge einer Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so steht uns Ihnen gegenüber ein Anspruch in Höhe der Provision zu, die in einem direkten Vertragsabschluss angefallen wäre.

 

 

Vorkenntnis

 

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich innerhalb 5 Werktagen mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

 

 

Tätigwerden für Dritte

 

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Stand 10/2002